Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

Beschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.

Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.