Hundesteuer
Kurzbeschreibung
Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.
Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.