Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht 

Kurzbeschreibung

  • Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
     
  • z.B. Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder garten und landschaftsgestalterischer Anlagen, Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen
     
  • vorherige Prüfung durch untere Denkmalschutzbehörde notwendig
     
  • Antrag mit Unterlagen erforderlich (außer bei beantragter Baugenehmigung)
     
  • keine Kosten
     
  • Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen
     
  • zuständig: untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Beschreibung

Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.

So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.

Beispiele:

  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
  • garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
  • Schachtungs und Fundamentarbeiten;
  • Bodenaustausch;
  • Wegebau;
  • Leitungsverlegungen;
  • Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
  • Beseitigung von Wildwuchs.

Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.

Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.

  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Vorhaben am Denkmal nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei ist, fragen Sie beim Bereich Bauaufsicht nach.
  • Bei Arbeiten am Denkmal, die eventuell nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind, muss der Denkmaleigentümer einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen.
  • Für die Farbgebung an und in Denkmalen muss der Denkmaleigentümer ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen.
  • In Sanierungsgebieten ist neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. In besonderen Fällen ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.
  • Sollten Sie nur Malerarbeiten an Ihrem Denkmal oder Teilen des Denkmals durchführen lassen benötigen Sie ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Farbgebung.
  • Falls Sie eine Werbenanlage am Denkmal anbringen möchten, benötigen Sie auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis.