Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bodendenkmale 

Beschreibung

Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird auf Antrag an den Denkmaleigentümer erteilt.

In jedem Fall muss nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz die Benehmensherstellung mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum erfolgen.

Vor Erstellen der Planung können Sie sich durch den Bereich Untere Denkmalschutzbehörde fachlich beraten lassen.

Der Antrag kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81
14469 Potsdam

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg hat eine Verwaltungsvorschrift zur Prüfung der Zumutbarkeit im Rahmen von Erlaubnisverfahren und ordnunsrechtlichen Verfahren nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz erlassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Downloads / Links.