Bescheinigungen nach § 22 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz 

Erforderliche Unterlagen

  • Das Formular muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden.
  • Dem Antrag sind alle Originalrechnungen und Zahlungsbelege zur Kontrolle durch die Untere Denkmalschutzbehörde beizufügen. Diese Originalrechnungen und Zahlungsbelege erhalten Sie später mit der Bescheinigung wieder zurück.
  • Der Antrag mit den entsprechenden dazugehörigen Unterlagen kann auch per Post gesandt werden.

Wichtige Hinweise 

Für dieses Bescheinigungsverfahren gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare.

Das Einkommenssteuergesetz unterscheidet zwischen

  1. einem Baudenkmal (§§ 7i,10f, 11b Einkommensteuergesetz [EStG]) und
  2. einem Gartendenkmal / Kulturdenkmal (§ 10g EStG).

Daher müssen Sie als Antragsteller bei der Bescheinigung für Baudenkmale das Formular für die Instandsetzung / Sanierung eines Baudenkmals und bei Gartendenkmalen das gesonderte Formular für die Instandsetzung / Wiederherstellung eines Gartendenkmals benutzen.

Tragen Sie bitte die Auflistung der von Ihnen beantragten Kosten (Angebote / Schätzungen  / Rechnungen) in die zur jeweiligen Antragsart a) oder b) vorbereiteten Tabellen. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Tabellen brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Die ausgefüllten Tabellen lassen Sie uns am besten digital zukommen.

Der Arbeitsaufwand ist für uns geringer, wenn Sie die Tabellen per E-Mail an DenkmalpflegeRathaus.Potsdamde senden. Sie können Ihre Antragsunterlagen aber auch auf Datenträgern in Form von CD oder USB Stick einreichen.

Gebühren

Bitte lesen Sie hierzu den Absatz zu den Gebührenerhebungen im denkmalpflegerischen Steuerwesen in den Merkblättern zum Antragsverfahren zur Ausstellung einer Bescheinigung gem, §§7i, 10f, 11b und 10g EStG (siehe Downloads).

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vielen Anträge für die Bescheinigungen nach § 22 DSchG Bbg mit einer Bearbeitungszeit von mind. 6 Monaten zu rechnen ist.