- Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 werden die Denkmale nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen.
- Entsprechend der Aufgabenzuweisung des Denkmalschutzgesetzes wird diese Denkmalliste durch die Denkmalfachbehörde, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, geführt.
- In dieser Liste sind auch die Denkmale der Landeshauptstadt Potsdam eingetragen.
Die Denkmalliste umfasst:
- im Teil A die Bodendenkmale
- im Teil B die durch Satzung geschützten Denkmalbereiche
- im Teil C die Denkmale im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg
- im Teil D die Denkmale der Stadt Potsdam
Am Ende der Liste sind die Vororte und Eingemeindungen Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Kartzow, Krampnitz, Marquardt, Neu-Fahrland, Sacrow, Satzkorn und Uetz-Paaren aufgeführt.