Denkmalliste des Landes Brandenburg 

Beschreibung

  • Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 werden die Denkmale nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen.
  • Entsprechend der Aufgabenzuweisung des Denkmalschutzgesetzes wird diese Denkmalliste durch die Denkmalfachbehörde, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, geführt.
  • In dieser Liste sind auch die Denkmale der Landeshauptstadt Potsdam eingetragen.

Die Denkmalliste umfasst:

  • im Teil A die Bodendenkmale
  • im Teil B die durch Satzung geschützten Denkmalbereiche
  • im Teil C die Denkmale im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg
  • im Teil D die Denkmale der Stadt Potsdam

Am Ende der Liste sind die Vororte und Eingemeindungen Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Kartzow, Krampnitz, Marquardt, Neu-Fahrland, Sacrow, Satzkorn und Uetz-Paaren aufgeführt.