Jagdschein - Neuerteilung 

Kurzbeschreibung

Staatliches Dokument, welches dem Inhaber/der Inhaberin die Jagdausübung erlaubt.

Beschreibung

Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
  • Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Für die Erteilung von Jagdscheinen zur Ausübung der Jagd sind nachgewiesene Fähigkeiten zur bestimmungsgemäßen Ausübung der Jagd Voraussetzung.

Der Antrag für die Erteilung eines Jagdscheins ist formgebunden.

Man unterscheidet folgende Arten:

Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)

  • für Jugendliche
  • für Erwachsene
  • für Falkner
  • für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten

Jahresjagdscheine

  • für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
  • für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
  • für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
  • für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)