Jägerprüfungszulassung 

Kurzbeschreibung

Der Bewerber hat spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg die Zulassung zur Prüfung zu beantragen/sich anzumelden.

Beschreibung

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber oder die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll. Es sind in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber oder Bewerberinnen, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger oder Jägerinnen, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

Achtung:
Jägerprüfungen im Land Brandenburg werden durch den Landesjagdverband Brandenburg e. V. als zentrale Prüfungsstelle durchgeführt!

Dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) obliegt seit dem 1.1.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung (Beleihung).