Bewohnerparkausweis - Verlängerung
Kurzbeschreibung
Bewohnerparkausweise sind:
- postalisch
- per Mail über Bewohnerparkausweis@Rathaus.Potsdam.de
- über das Onlineportal Bewohnerparken https://egov.potsdam.de/apa/
- in persönlicher Vorsprache mit Termin im Bürgerservicecenter oder in der Kfz-Zulassungsbehörde
zu verlängern.
Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung sobald Ihr Anwohnerparkausweis zur Abholung bereit liegt und Sie einen Termin unter der Durchwahl -1111 zur Abholung im Bürgerservicecenter vereinbaren können.
Beschreibung
Ein bereits vorhandener Bewohnerparkausweis kann verlängert werden.
Eine Übersendung des Bewohnerparkausweises an den Antragsteller per Post ist nicht möglich.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Wann beginnt die Gültigkeit der Verlängerung?
- Die Verlängerung kann frühestens 4 Wochen (28 Tage) vor Ablauf des Bewohnerparkausweises beantragt werden.
- Ist der Bewohnerparkausweis noch nicht abgelaufen, wird der Tag nach dem Ablauf des Bewohnerparkausweises als Antragsdatum übernommen, so dass für den Antragsteller kein Nachteil entsteht.
- Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, wird der Tag der Vorsprache als Antragsdatum übernommen.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | BewohnerparkausweisRathaus.Potsdamde |
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Internet | Onlinebeantragung Bewohnerparkausweis |
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Erforderliche Unterlagen
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbestätigung inklusive einer Ausweiskopie des Halters (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind und das Fahrzeug dauerhaft nutzen) oder
- einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
- der bisher genutzte Bewohnerparkausweis
- bei Firmenfahrzeugen Handelsregisterauszug sowie Ausweiskopie vom Geschäftsführer bzw. Unterschriftsberechtigten (z.B. Pokura)
- bei Beantragung durch einen Vertreter ggf. Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)
Gebühren
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Verlängerung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Verlängerung Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Hinweis:
Der saisonale Parkbereich 450 besteht jeweils vom 01.05. bis 15.10.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Rechtsgrundlagen
§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Downloads / Links
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003800.php
- Druckdatum
- 24.04.2024 22:32