Beurkundung eines Sterbefalles 

Kurzbeschreibung

- Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen

- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung mündlich oder schriftlich möglich

- Kosten: 15€

- zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.

  • Sterbefallanzeigen und Unterlagen für Sterbefallbeurkundungen können von Bestattungsunternehmen bis auf weiteres im Standesamt nur hinterlassen bzw. vorab per E-Mail oder Telefax und anschließend per Post an das Standesamt gesandt werden. Bitte senden Sie nur Kopien von Personenstandsurkunden und keine Originale.
  • Nach erfolgter Beurkundung werden die erstellten Sterbeurkunden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post an das Bestattungsunternehmen versandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Rückumschlag benötigt. Eine persönliche Vorsprache von Bestattungspersonal im Standesamt zur Abholung der Urkunde(n) ist bis auf weiteres nicht möglich.

Beschreibung

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.

Kontaktdaten

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