Heiraten in Potsdam (allgem. Informationen) 

Kurzbeschreibung

  • Eheschließung Anmeldung
  • der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
  • Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
  • eine Eheschließung können anmelden:
    • volljährige Personen
  • Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • zuständig:
    • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Die Anmeldung einer Eheschließung ist bis auf weiteres nur per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen im Original (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.

Für die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail unter standesamt@rathaus.potsdam.de einen Termin.

An Eheschließungen können das Brautpaar, ein/e Fotograf/in und ggf. Musiker/innen sowie

  • im Rathaus 28 weitere Gäste
  • im Krongut Bornstedt 20 weitere Gäste
  • in der Alten Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger 60 weitere Gäste
  • im Schloss Kartzow 40 weitere Gäste
  • im Belvedere Pfingstberg 25 weitere Gäste (18 Sitzplätze / 7 Stehplätze)
  • in den Neuen Kammern 40 weitere Gäste (jeweils incl. Kindern des Brautpaares oder der Gäste)

teilnehmen.

Die möglichen Gästezahlen in der Biosphäre, im URANIA-Planetarium werden in individueller Absprache festgelegt.

 

Beschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.

Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.

Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.

Bitte beachten Sie:

  • Wegen der ab Mitte des Jahres 2024 geplanten Sanierung des gesamten Rathauses zieht das Standesamt voraussichtlich im April/Mai 2024 an einen anderen Standort. Bis zum Abschluss des Umzugs können für die Monate April bis Dezember 2024 sowohl für das Rathaus als auch für den neuen Standort vorerst keine Termine reserviert werden.

    Auch für das Schloss Lindstedt können im Jahr 2024 keine Termine angeboten werden.

  • Ab dem 01. Oktober 2023 können Termine für die Außenorte für das Jahr 2024, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Potsdam alle Anmeldeunterlagen vorliegen.

    Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamtrathaus.potsdamde.

  • Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare möglich, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Potsdam auf.

  • Eine quartalsweise Kalenderübersicht, an welchen Außenorten das Standesamt Potsdam Termine 2024 anbietet, finden Sie ab 30. September 2023 unter Downloads / Links.