Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) 

Kurzbeschreibung

Anträge auf Einbürgerung können jederzeit schriftlich gestellt und mit den dazu einzureichenden Unterlagen (bitte nur Kopien!) per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten der Landeshauptstadt Potsdam (Hauteingang Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 79/81) eingeworfen werden.

Hinweis zum „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“: Dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Wann dies der Fall sein wird, entnehmen Sie bitte der aktuellen Berichterstattungen bzw. schauen Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung nach. Auskünfte zum Inhalt und den Auswirkungen dieses Gesetzes können gegenwärtig nicht gegeben werden.

BITTE BEACHTEN Sie:

Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Einbürgerungsanträge können wir keine verlässliche Aussage treffen, bis wann über ihren Antrag abschließend entschieden werden kann.  Dieser Zeitpunkt hängt auch davon ab, ob der Antrag vollständig ist und wann die erforderliche Behördenbeteiligung abgeschlossen sein wird. Die Anträge werden grundsätzlich chronologisch nach Antragsdatum bearbeitet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeiten die Anträge schnellstmöglich. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sehen Sie bitte von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand (telefonisch oder per E-Mail) ab.

Der Ablauf der Gültigkeit des Heimatpasses oder des Reiseausweises für Ausländer/Flüchtlinge oder des Aufenthaltstitels kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. ihrem Ansprechpartner. Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner/innen wie folgt:

Montag und Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Beschreibung

Um die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • seit mind. 8 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland bzw. seit mind. 7 Jahren, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen wird; bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann die Frist auf 6 Jahre verkürzt werden

  • Handlungsfähigkeit nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzliche Vertretung durch Elternteil/e oder Betreuungspersonen

  • Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit

  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes/ Loyalitätserklärung

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger, Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke

  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bzw. nicht zu vertretene Inanspruchnahme von Sozialleistungen

  • Bereitschaft, die bisherige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben
    (ausgenommen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz und Staatsangehörige, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben können)

  • keine Verurteilung wegen Straftaten (ausgenommen Bagatelldelikte), insbesondere keine verfassungsfeindlichen Betätigungen

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

  • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Mehrehe

Ehegatten und minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1722
 +49 331 289-1733
 +49 331 289-1782