Gewährung Hilfe zur Erziehung 

Beschreibung

  • Gewährung ambulanter Hilfen, um den familiären Lebensbereich des Kindes zu erhalten, in Krisen pädagogisch zu betreuen und Problemlagen in ihren sozialen Beziehungen zu bearbeiten.
  • Fremdunterbringungen, d.h. notwendige Hilfen über Tag und Nacht in Einrichtungen, Pflegestellen oder sonstigen Formen für Minderjährige und Mütter / Väter mit Kind.
  • Ausübung des staatlichen Wächteramtes 

Im Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam findet die sozialraumorientierte Betreuung statt. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnortprinzip - das bedeutet, dass Sie Ihren Ansprechpartner in einem unserer drei Regionalteams finden.