Allg. Anfragen zum Posteingang oder Bearbeitungsstand eines Antrages können auf Grund der enormen Vielzahl eingereichter Anträge nicht mehr bearbeitet/beantwortet werden.
Jede einzelne Anfrage verzögert die weitere Bearbeitung vorhandener Anträge. Wir möchten Sie daher bitten von den o.g. Anfragen per E-Mail, telefonisch oder auch postalisch abzusehen.
Das Team der Fahrerlaubnisbehörde arbeitet daran, alle umtauschpflichtigen Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.
--------------------
Vorrangig werden im Jahr 2024 Umtauschanträge alter Papierführerscheine der Geburtsjahre ab 1953 bearbeitet, da diese Papierführerscheine bereits ihre Gültigkeit verloren haben oder ab Januar 2025 verlieren.
Die Geburtsjahre vor 1953 oder Antragsteller/- innen mit einem bereits vorhandenen Scheckkartenführerschein müssen daher bis auf weiteres zurück gestellt werden (bitte beachten Sie die offiziellen Umtauschfristen).
Die aktuelle Bearbeitungszeit der umtauschpflichtigen Anträge beträgt 6 – 16 Wochen.
Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit teilweise um weitere 3 - 12 Wochen.
Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 3 - 12 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).