Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU) 

Kurzbeschreibung

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

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Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf einen Internationalen Führerschein postalisch entgegen.

Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.

Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag unter "Downloads/Links".

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.

Bitte beachten:

Sollten Sie noch nicht in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie hier.

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier.

Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig.

Personen, welche nicht in Potsdam wohnhaft sind, benötigen eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 73 der Fahrerlaubnisverordnung.

Diese Zustimmung ist selbstständig bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes anzufordern und dem Antrag beizufügen.

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