Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU) 

Erforderliche Unterlagen

Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

Gebühren

  • 15,00 € - Internationaler Führerschein
  •  3,13 € - Postzustellungsgebühr

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid inkl. des Internationalen Führerscheins.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

In der Regel sofort

Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Land Brandenburg:

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt. Sollten Sie 1 ½  Woche vor Reiseantritt noch keinen Internationalen Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde trotz Antragstellung erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an FahrerlaubnisRathaus.Potsdamde.

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Voraussetzungen:

  • EU-Kartenführerschein (ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist dieser vorher zu beantragen)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Im Ausland lebende Personen können den int. Führerschein in Potsdam beantragen, wenn der letzte Führerschein in Potsdam ausgestellt wurde