Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis 

Beschreibung

Achtung: In EU-Staaten ausgestellte Führerscheine sind im Rahmen ihrer Erteilung und Befristung in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Es besteht keine Umtauschpflicht.

Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um einen Führerschein aus

  • einem EU / EWR-Staat oder
  • einem Drittstaat oder
  • aus Staaten, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

aufgeführt sind, handelt.

Die Berechtigung zum Führen von Kratfahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein gilt max. 6 Monate nach Einreise in Deutschland und Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes.

Hinweise:

Der Antrag kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin