Bildung und Teilhabe 

Kurzbeschreibung

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
  • Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten
  • Antrag auf finanzielle Förderung notwendig   
  • Bereiche, die gefördert werden, sind abhängig vom Alter des Kindes (unter 18 Jahren und unter 25 Jahren)
  • zuständig: Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter  

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Haushalten mit geringem Einkommen. Mit den BuT-Leistungen kann Ihr Kind verschiedene Angebote in Schule und Freizeit nutzen.

Beschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
  
Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.

Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen die eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sie bessere Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gefördert werden verschiedene Kita-, Schul- und Freizeitangebote. Die BuT-Leistungen können Sie direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragen. 

Welche Angebote werden unterstützt?

Mit den BuT-Leistungen können folgende Angebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie aus dem Bereich Freizeit und Sport in Anspruch genommen werden:

Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
    Zur Durchführung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Kita- bzw. Klassenfahrten - im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen - werden die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen (ausgenommen Taschengeld).
  • persönlicher Schulbedarf*
    Im Kalenderjahr 2023 beträgt die Förderung 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
  • Schülerbeförderung
    Die Fahrtkosten zur nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs werden übernommen, wenn diese Aufwendungen nicht bereits durch Dritte abgedeckt werden. Auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs genutzt wird.
  • Lernförderung (Nachhilfe)
    Für Schülerinnen und Schüler, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen die festgelegten Lernziele nicht erreichen, kann diese Leistung beantragt werden, wenn eine Verbesserung kurzfristig und nur mit einer außerschulischen Lernförderung erzielt wird.  Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern wird das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen, im Hort und in der Kindertagespflege gefördert.
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
    (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel Vereinssport oder Musikunterricht, ist eine Förderung von pauschal 15 Euro monatlich möglich.

    *  Diese Leistung betrifft nur Leistungsempfänger nach WoGG und BKGG (KiZ). 

    Leistungsbezieher nach dem SGB II erhalten den persönlichen Schulbedarf über das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam. Leistungsbezieher nach dem SGB XII und AsylbLG erhalten diese Leistung über die zuständige Stelle.