Beschreibung
- Beratung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen und Veranlassung der Bekämpfung im öffentlichen Bereich.
- Beratung von Bauherren in Bezug auf Trink- und Badebeckenanlagen und medizinischen Einrichtungen.
- Trinkwasserüberwachung: Kontrolle von Wasserwerken, Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) und Trinkwasserhausinstallationen, Regen- und Grauwasseranlagen, Entnahme und Bewertung von Trinkwasserproben.
- Badewasserüberwachung: Überwachung von Schwimmbädern, Badebecken, Saunatauchbecken und Überwachung der Badewasserqualität, Entnahme und Bewertung von Beckenwasser- und Badewasserproben.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Anträge & Merkblatt
Gebühren
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung.
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3332 Arbeitsgruppe Hygieneüberwachung, Trink- und Badewasser | 0331 289-2371Trink- und Badewasser |