pyrotechnische Erzeugnisse in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen - Genehmigung zur Verwendung Überblick Details Kontakt Beschreibung Beantragung einer Genehmigung zur Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Immissionsschutz – Anzeige / Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks Erforderliche Unterlagen formloser Antrag Gebühren 40,00 - 500,00 Euro für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse Fristen 1 - 2 Wochen Rechtsgrundlagen Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (GebOMASF) Verwaltungsstruktur 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz