Beschreibung
- Erteilung von Erlaubnissen von geplanten Veränderungen von Stauzielen
- Erteilung von Erlaubnissen von geplanten Einleitungen in ein Oberflächengewässer
- Erteilung von Erlaubnissen von geplanten Entnahmen aus einem Oberflächengewässer
- Gewässerunterhaltung und Bewirtschaftung
Gegenstand der Gewässerunterhaltung / Bewirtschaftung der Oberflächengewässer ist die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Aufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit des Gewässerbettes einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante ist erhalten bzw. wiederherzustellen. Hierzu gehören auch die ökologischen und landeskulturellen Funktionen der Gewässer. Die Gewässerunterhaltung umfasst ebenso die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit.
Die Unterhaltung der
- Havel als Bundeswasserstraße wird durch das Wasser- und Schifffahrtsamt
- Nuthe als Gewässer I. Ordnung wird durch das Landesumweltamt
- Gewässer II. Ordnung wird durch die Wasser- und Bodenverbände
durchgeführt.
In mehrjährigen Unterhaltungsplänen sind die vom Unterhaltungspflichtigen auszuführenden Maßnahmen für ein bestimmtes Gewässer oder für Teilbereiche festgesetzt.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Merkblätter
Gebühren
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
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Herr Voigt | Sachbearbeiter Oberflächengewässerbenutzung (Entnahmen, Einleitungen, Gemeingebrauch, Aufstauen, Aufsicht Gewässerunterhaltung), Anlagen über und unter Gewässern (Brücken, Düker), Gewässerunterhaltung | 0331 289-3786 |
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |