Melderegisterauskunft 

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das bereitgestellte Online-Formular ist möglich.

Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:

  1. ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck 
  2. ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
    Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.

    Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.

    Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft

    12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft

Zahlungsart

Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerservicecenter:

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bei schriftlicher Antragstellung:

  • per Gebührenbescheid (dieser wird Ihnen mit der Melderegisterauskunft zugesandt)

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

  • ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung

Weitere Informationen

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Möglichkeiten der Antragstellung:

per Fax:
An angegebene Fax-Nr.

per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.

per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam

Per Online-Formular (siehe oben)

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Eine Melderegisterauskunft können Sie auch über das Online-Formular beantragen.

Besondere Voraussetzungen:

  • Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
  • Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.