Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für eine natürliche Person 

Kurzbeschreibung

Hinweis zur Online-Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft (natürliche Person)

Das Bundesamt für Justiz hat ein Online-Portal für die Beantragung von Gewerbezentralregisterauskünften für natürliche Personen eingerichtet.

Das Herunterladen der Ausweis-App unter https://www.ausweisapp.bund.de/download ist hierfür notwendig.

Danach kann die Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ fortgesetzt werden. Bei Benutzung des PC ist nach wie vor ein Kartenlesegerät notwendig; beim Smartphone wird der Ausweis über die NFC-Schnittstelle authentisiert.

Beschreibung

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen.

Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

Hinweis zu unseren Servicezeiten

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.