Zweiten Reisepass (ePass) beantragen 

Kurzbeschreibung

Sofern Sie ein berechtigtes Interesse (beispielsweise berufliche Gründe) nachweisen, kann Ihnen ein Zweitpass ausgestellt werden.

Beschreibung

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende in einen bestimmten Staat, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) eines anderen Staates enthalten sind, die die Einreise unmöglich machen (z.B. Reise nach Israel, wenn bereits Sichtvermerke arabischer Länder im Pass enthalten sind.)

Kontaktdaten

Internet  Terminverwaltung des Bürgerservicecenters

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