Zweiten Reisepass (ePass) beantragen 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

Gebühren

  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 59,00/81,00
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50/59,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
  • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
  • für einen Kinderreisepass: EUR 13,00

Die Gebühren verdoppeln sich,

  • wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

37,50 Euro - Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
60,00 Euro - Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

69,50 Euro - Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
92,00 Euro - Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr

22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)

Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 bis 6 Wochen

Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

  • ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit) für die Bearbeitung des Antrags
  • Die durchschnittliche Herstellungszeit des Passes vom Antrag bis zur Abholung liegt bei ca. 5 Wochen
  • Express-Reisepässe werden erst am 3. Werktag nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei zurückgeliefert

Fristen

Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

Rechtsgrundlagen

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung

Weitere Informationen

Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten

Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: 

- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)

- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.

Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.

*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!

Verfahrensablauf

  • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
  • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

  • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

Das Bürgerservicecenter bietet Ihnen den Service der Abholnachricht (gegen Portogebühr) nach Fertigstellung oder eine Onlineauskunft bezüglich der Fertigstellung (Statusabfrage).

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten

Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: 

- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)

- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.

Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.

*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!