Ausfuhrkennzeichen 

Kurzbeschreibung

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Beschreibung

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

Fahrzeuge, für die noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde, sind vor der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens von der Zulassungsbehörde oder von einem Sachverständigen zu identifizieren

Hinweis: Die Identifizierung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen ist 1 Monat gültig.

Antragsberechtigte Personen:

  • Bei Antragstellenden, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Zulassungsbehörde, an Ihren Hauptwohnsitz zuständig.
  • Bei Antragstellenden, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Behörde zuständig, in der sich der Antragstellende aufhält.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

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