Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung) 

Kurzbeschreibung

  • wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt
  • erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung

Beschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

 Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Fahrzeuge, für die noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde, sind vor der Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und vor der Zulassung durch die Zulassungsbehörde oder von einem Sachverständigen zu identifizieren

Hinweis: Die Identifizierung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen ist nur 1 Monat gültig.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.

Kontaktdaten

Internet  Onlineverfahren zur Zulassung für Potsdam