Wiederzulassung eines in Potsdam / Potsdam-Mittelmark außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
  • ab dem 01.02.2014: Angabe der IBAN und BIC bei Bevollmächtigung Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Mandats vom Vollmachtgeber für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen, wenn:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden.

bei Gewerbetreibenden zusätzlich:

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

bei juristischen Personen zusätzlich:

  • der Handelsregisterauszug
  • die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

23,00 Euro - Mindestgebühr für Wiederzulassung bei gleichbleibendem Kennzeichen

30,00 Euro – Mindestgebühr für Wiederzulassung mit neuen Kennzeichen

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen. 

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • ca. 15 Minuten

Rechtsgrundlagen

§§ 6, 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 33 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen Land Brandenburg

Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • es handelt sich um ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
  • keine Kfz-Steuerrückstände oder / und offene Gebührenforderungen des Halters