Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
15,90 Euro - Mindestgebühr für die Kfz-Außerbetriebsetzung
30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.