Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden

Unterlagen:

erforderliche Unterlagen bei Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis mit neu eingetragener Anschrift oder
    Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • Bei juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeummeldung oder eine schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers zur neuen Anschrift und Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich.
  • ggf. eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind

Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.

erforderliche Unterlagen bei Namensänderung:  

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
    Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt. Die Änderung ist dann nur bei der Zulassungsbehörde möglich. 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis
  • ggf. schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
  • gültige Hauptuntersuchung

bei juristischen Personen ist zusätzlich:

  • der geänderte Handelsregisterauszug,
  • die Gewerbeummeldung,
  • eine schriftliche Vertretungsvollmacht und
  • die Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen. 

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • ca. 10 Minuten

Weitere Informationen

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.

Voraussetzungen

Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.

Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.