Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch / bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er) 

Beschreibung

Zuteilung eines neuen Kennzeichens

  • auf Wunsch des Halters,
  • nach Diebstahl des/r Kennzeichen/s oder
  • Verlust des/r Kennzeichen/s.

Im Fall des Verlustes der(s) Kennzeichen(s) muss sich der Fahrzeughalter an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

Hinweise:

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Umkennzeichnung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
  • Im Bürgerservicecenter
    • ist die Beantragung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
    • werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • bei Diebstahl ist eine Umkennzeichnung in der Zulassungsbehörde Potsdam möglich (zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag)
  • bei Verlust ist eine Umkennzeichnung in der Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.