Bewohnerparken - Online 

Erforderliche Unterlagen

... die zur Abholung des Bewohnerparkausweises vorgelegt werden müssen:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. eine Nutzungsbestätigung (inklusive einer Ausweiskopie des Halters)
  • ggf. der bisher genutzte Bewohnerparkausweis (bei Änderungen der Antragsdaten oder bei Parkausweisen mit mehreren Kennzeichen)
  • ggf. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • ggf. Vollmacht

Gebühren

  • Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Abholung entrichtet werden.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.

30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr 
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre 

15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG) 

Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:

12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre

10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

Hinweis:
Der saisonale Parkbereich 450 besteht jeweils vom 01.05. bis 15.09.

Zahlungsart

  • bar
  • EC-Karte
  • Kreditkarte

Fristen

Der beantragte Bewohnerparkausweis kann 1 Tag nach Antragstellung während der Öffnungszeiten in der

Landeshauptstadt Potsdam
Stadthaus
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81
14469 Potsdam

gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abgeholt werden.

Die Abholung kann von montags bis freitags an der Information erfolgen.