Personenbeförderungen (Taxi- und Mietwagenkonzessionen) 

Kurzbeschreibung

  • Taxigenehmigung Erteilung
  • für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi muss eine Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
  • zuständig: Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Land Brandenburg:

  • auch in den Städten Eberswalde, Schwedt und Eisenhüttenstadt

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Land Brandenburg:

  • auch in den Städten Eberswalde, Schwedt und Eisenhüttenstadt

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