Organe der Unternehmen und deren Besetzung 

Beschreibung

Die Organe einer GmbH sind in der Regel

  • die Gesellschafterversammlung,
  • der Aufsichtsrat bzw. das Kuratorium, soweit in der Satzung / dem Gesellschaftsvertrag entsprechendes vorgesehen ist, sowie
  • die Geschäftsführung.

Grundsätzlich regelt der Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeiten, Aufgaben und die innere Ordnung der Organe der Unternehmen. 

Für Eigenbetriebe gilt die Eigenbetriebsverordnung. Demnach sind Organe eines Eigenbetriebes

  • die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam),
  • der Werksausschuss,
  • der hauptamtliche Bürgermeister oder Amtsdirektor (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam) sowie
  • die Werkleitung.

Eine Übersicht über die Organe der einzelnen Gesellschaften sowie deren Besetzung erhalten Sie unter Downloads / Links.

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