Entsorgung von Elektroschrott (Elektroaltgeräte) 

Kurzbeschreibung

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
  • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
  • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)

Beschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Elektro(alt)geräte können mitunter gefährliche Stoffe aber auch wertvolle und wiederverwertbare Materialien enthalten. Unbrauchbare Elektro(alt)geräte sind deshalb einer getrennten Sammlung zuzuführen. Eine nicht fachgerechte Entsorgung kann schwerwiegende Schäden für Mensch und Umwelt zur Folge haben. Überlassen Sie Ihre Elektro(alt)geräte nicht privaten Sammlern, die unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen können.

Das Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ weist darauf hin, dass dieser Abfall nicht über den Restabfall oder die Wertstoffsammlung entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder privaten Rücknahmesystemen abzugeben ist. Die Rückgabe ist kostenfrei.

Was gehört dazu? 

  • Haushaltsgroßgeräte, Nachtspeicheröfen
  • Kühlgeräte und ölgefüllte Radiatoren
  • Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
  • Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
  • Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Leuchten

Was gehört nicht dazu? 

  • Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben
  • Glühlampen gehören in den Restabfall
  • Photovoltaikmodule

Abholung

Die Abholung von Haushaltsgroßgeräten kann telefonisch (0331 661 71 66) oder per E-Mail (auftraegestep-potsdamde) bei der STEP angemeldet werden. Dort erhalten Sie einen Termin für die Abfuhr, die je nach Tourenplanung nach etwa fünf bis zehn Tagen erfolgt. Melden Sie Ihre Geräte unbedingt rechtzeitig an, wenn Sie an einen bestimmten Entsorgungstag gebunden sind.

Anlieferung

Elektro(alt)geräte (groß und klein) werden an den Wertstoffhöfen der STEP angenommen. Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Tipp!

Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurde eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt.

Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche ab 400 qm Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes.

Achten Sie vor der Entsorgung darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen!

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1796 (Abfallberatung)