Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk MIT Halterwechsel 

Beschreibung

Ummeldung eines zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Potsdam / Potsdam-Mittelmark mit Wechsel des Halters.

  • Das Fahrzeug muss unverzüglich umgemeldet werden.
  • Die Ummeldung gilt ab Tag der Beantragung.

Ab dem 01.10.2019 besteht im Fall der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Halterwechsel bundesweit die Möglichkeit der Beibehaltung des Kennzeichens.

Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme hat auch den Vorteil, dass im Rahmen der ab dem 01.10.2019 geltenden Bestimmungen zur internetbasierten Umschreibung eine automatisierte Zulassung (automatisierter Verwaltungsakt) mit der sofortigen Teilnahme am Straßenverkehr durch den neuen Halter möglich ist und sich der Sach- und Zeitaufwand erheblich reduziert, denn Fahrzeughalter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sparen sich die Anschaffung neuer Kennzeichenschilder.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

Hinweise:

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
  • Im Bürgerservicecenter
    • ist die Ummeldung mit Halterwechsel nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
    • werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.