Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk OHNE Halterwechsel 

Kurzbeschreibung

  • Kraftfahrzeug Ummeldung ohne Halterwechsel
  • bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden
  • Ummeldung muss unverzüglich an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen
  • bei Ummeldung ohne Halterwechsel besteht bundesweit die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme (dann ist die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen)
  • auf Wunsch kann ein neues Kennzeichen beantragt werden (dann sind zugleich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und die Vornahme der Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen)
  • Feinstaubplakette wird bei neuen kennzeichen ungültig und muss neu beantragt werden
  • Antragsteller darf keine Zahlungsrückstände aus vorhergegangenen Zulassungsverfahren aufweisen
  • Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von mehr als EUR 5 aufweisen
  • Antragstellung persönlich und per Onlineverfahren möglich
  • Verfahren ist kostenpflichtig
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

Beschreibung

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Möchten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis:Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Ummeldung eines zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Potsdam / Potsdam-Mittelmark wegen Zuzug des Halters nach Potsdam / Potsdam-Mittelmark.

  • Die Ummeldung gilt ab Tag der Beantragung.

Nach Prüfung der Unterlagen im Antragsverfahren kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorlage weiterer Unterlagen wegen fehlender Daten bzw. Korrektur vorhandener Daten notwendig wird. Die weitere Verfahrensweise wird im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter vor Ort geklärt.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

Kontaktdaten

Internet  Onlineverfahren zur Ummeldung für Potsdam