Grüne / steuerbefreite Kennzeichen 

Beschreibung

Für Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.

Den Steuerbefreiungsantrag können Sie bei der Zulassungsstelle im Rahmen der Zulassung stellen. Vorab sollten Sie sich jedoch bei der Zollverwaltung informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.

Das grüne Kennzeichen kann auch im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:

  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • Fahrzeuge des Rettungs- und Katastrophenschutzes
  • Fahrzeuge aus dem Schaustellergewerbe
  • streng zweckgebundene Fahrzeuge (Baumaschinen, Kräne oder Gabelstapler und Winterräumfahrzeuge)
  • Fahrzeuge für die Forst- und Landwirtschaft
  • Anhänger zum Transport von Hunden oder Pferden
  • Anhänger für Sportgeräte / aus Sport- und Hobbyzwecken

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin

Es erfolgt eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur noch mit Termin.

Bitte vereinbaren Sie diesen vor Ort am Infoschalter in der KfZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der Helene-Lange-Str. 14 (Haus 23, Raum 102).