3833 Arbeitsgruppe Grundsicherung und BAföG
Kurzbeschreibung
Info wg. Corona:
Ab sofort ist das Dienstgebäude in der Behlertstr. 3a Haus M/N auf Grund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus für den Publikumsverkehr geschlossen. Beratungen erfolgen ausschließlich per Terminvergabe. Bitte kontaktieren Sie Ihre/n Sachbereiter/in für eine Terminvereinbarung.
Notfälle werden selbstverständlich auch ohne Termin bearbeitet.
Notfälle sind im Fachbereich Soziales und Inklusion:
- Mittellosigkeitserklärung im Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Ihre Anliegen können Sie jedoch auch weiterhin schriftlich, auf elektronischem oder auf telefonischem Wege vortragen. Die entsprechenden Anträge senden Sie bitte an:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam.
Auf folgendem Wege können Sie die Leistungsbereiche per E-Mail oder telefonisch erreichen:
Soziale-Leistungen@Rathaus.Potsdam.de oder Bereich 383 https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007977.php
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Leistungen nach dem AsylbLG
- Betreuungsbehörde
- Gewährung von BAföG für Schüler und Auszubildende, Meister-BAföG, Ausgleichsleistung nach dem RehaG
- Bildungs- und Teilhabepaket
Gesundheitssoziale-Dienste@Rathaus.Potsdam.de oder Bereich 384 https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007993.php
- Teilhabe für Kinder und Jugendliche
- Teilhabe für Erwachsene
- Hilfe zur Pflege
- Der Pflegestützpunkt Potsdam im Haus 1 bleibt für die persönliche Pflegeberatung geschlossen. Die Pflegeberaterinnen stehen weiter am Telefon zu allen Fragen der Pflegeberatung unter (0331) 289-2210 oder (0331) 289-2214 und zur Sozialberatung unter (0331) 289-2211 zur Verfügung. Unterlagen können weiterhin in Briefkasten des Pflegestützpunktes eingeworfen werden. Weitere Informationen unter pflegestuetzpunkte-brandenburg.de.
Beschreibung
Gewährung von BAföG für Schüler und Auszubildende, Meister-BAföG und Ausgleichsleistung nach dem RehaG
Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) für Personen:
- ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder
- bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab Vollendung des
Lebensjahres
Voraussetzungen
- dass der in der Sozialhilfe anerkannte notwendige Bedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln insbesondere aus Einkommen und Vermögen abgesichert werden kann
- dass keine den Bedarf abdeckenden Leistungen zum Lebensunterhalt von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen zur Verfügung stehen
Leitung
Öffnungszeiten
Di | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Do | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-2108 |
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E-Mail-Adresse | Soziale-LeistungenRathaus.Potsdamde |
Besucheradresse
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt PotsdamFriedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam