Aufgaben der Örtlichen Betreuungsbehörde gegenüber den Bürgern:
- Beratung in Angelegenheiten der rechtlichen Betreuung (rechtliche Vertretung Volljähriger)
- Aufklärung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und bevollmächtigter Personen
- Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer
- Öffentlichkeitsarbeit: Informationsveranstaltungen zu o. g. Themen in Einrichtungen, Institutionen u. ä.