Der Fachbereich Stadtplanung bündelt die städtebauliche Steuerung der baulichen Entwicklung der Landeshauptstadt von den Grundlagen der Stadtentwicklung über die bauleitplanerischen Vorgaben für die Nutzung von Grundstücken bis hin zur Steuerung zusammenhängender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen und städtebaulichen Rahmenplanungen.
Hier werden gesamtstädtische Grundlagen der Stadtplanung erarbeitet und Bebauungspläne für einzelne Gebiete aufgestellt. Fragen der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauanträgen, die sich nicht in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen befinden, werden inzwischen durch den Fachbereich Bauen, Denkmalschutz, Vermessung und Geoinformation beantwortet. Im Zusammenwirken mit Treuhändern und Beauftragten steuert der Fachbereich Stadtplanung die komplexe Entwicklung ausgewählter Stadtgebiete (Stadterneuerungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen) auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts, erteilt sanierungs- und entwicklungsrechtliche Genehmigungen und setzt Fördermittel der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam ein.