Durchsetzung Stadtordnung 

Beschreibung

Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben der Inspektoren/innen im Außendienst:

Kontrolle der Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und der öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam vom 4. Juni 2003 (Stadtordnung)

Dazu gehören:

  • Durchsetzung der Anliegerpflichten
  • Mitführen von Tieren
  • öffentliches Musizieren u.a.m.

Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem Bereich Umwelt und Natur, der Arbeitsgruppe Verkehrslenkung und –sicherung dem Bereich Grünflächen unerlässlich.