Beschreibung
Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben der Inspektoren/innen im Außendienst:
Kontrolle der Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und der öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam vom 4. Juni 2003 (Stadtordnung)
Dazu gehören:
- Durchsetzung der Anliegerpflichten
- Mitführen von Tieren
- öffentliches Musizieren u.a.m.
Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem Bereich Umwelt und Natur, der Arbeitsgruppe Verkehrslenkung und –sicherung dem Bereich Grünflächen unerlässlich.
Details
Erforderliche Unterlagen
Eine Meldung kann telefonisch oder per Fax unter Angabe des Namens, der konkreten Ortsangabe und der Art des Problems an die Arbeitsgruppe Außendienst abgegeben werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Stadtordnung (Öffnet in einem neuen Tab))
Grünflächensatzung (Öffnet in einem neuen Tab)
Lärmschutzverordnung
Werbeordnung
Ordnungsbehördengesetz vom 21.08.1996 (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3211 Arbeitsgruppe Inspektionsaußendienst | 0331 289-1642 |