Befristete Aufenthaltserlaubnis (Ersterteilung und Verlängerung) – humanitäre Zwecke ab §§ 22 ff. AufenthG
Beschreibung
Sie wollen eine befristete Aufenthaltserlaubnis für humanitäre Zwecke beantragen oder verlängern lassen.
Ein Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis muss persönlich in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam nach vorheriger Terminvergabe gestellt werden.