Hundesteuerersatzmarke

Beschreibung

Bei Verlust der Steuermarke des Hundes wird dem Halter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Der Antrag kann formlos schriftlich, vorzugsweise per Post oder Fax oder persönlich vor Ort gestellt werden.

Besondere Voraussetzungen: 

  • Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.
  • Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.

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