Beschreibung
Bei Verlust der Steuermarke des Hundes wird dem Halter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Der Antrag kann formlos schriftlich, vorzugsweise per Post oder Fax oder persönlich vor Ort gestellt werden.
Besondere Voraussetzungen:
- Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.
- Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag (per Post oder Fax) oder persönliches Erscheinen vor Ort
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht des Hundehalters
Gebühren
3,15 Euro - Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken (je Hundesteuermarke)
Die Gebühr wird mit Gebührenbescheid festgesetzt.
Fristen
- bei Beantragung vor Ort kann die Ersatzmarke sofort in Empfang genommen werden
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Dähne | Straßenname: K - Q | Sachbearbeiterin Grundsteuer B / Hundesteuer | 0331 289-1437 |
Frau Müller | Straßenname: F - I, R | Sachbearbeiterin Grundsteuer B / Hundesteuer | 0331 289-3844 |
Frau Schenk | Straßenname: S - Z | Sachbearbeiterin Grundsteuer B / Hundesteuer | 0331 289-1425 |
Herr Senst | Straßenname: A - E, J | Sachbearbeiter Grundsteuer B / Hundesteuer | 0331 289-3843 |
Herr Wulf | Straßen mit der PLZ 14476 | Sachbearbeiter Grundsteuer A und B / Hundesteuer / Gewerbesteuer | 0331 289-3848 |