Betreuung der kommunalen Schiedsstellen 

Die Formularfunktion steht noch nicht zur Verfügung. Konfigurieren Sie bitte die enstprechenden Parameter

Beschreibung

Der Bereich Recht und Versicherung betreut die in der Landeshauptstadt Potsdam gebildeten Schiedsstellen. Nähere Informationen können dem Internetauftritt der Landeshauptstadt Potsdam entnommen werden.

Schiedsstellen - Schlichtungsverfahren

Die Schiedsstellen werden nur auf Antrag tätig.

Der formlose Antrag auf Durchführung der Schlichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss:

  • schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle gestellt werden
  • die Parteien mit Anschrift und vollständigem Namen bezeichnen
  • den Streitgegenstand umreißen
  • vom Antragsteller unterschrieben sein.

Mit Antragsstellung ist ein Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen zu zahlen. Der Vorschuss beträgt in der Regel 25,00 – 75,00 Euro.

Nach Antragstellung und Eingang des Vorschusses bestimmt die Schiedsperson einen Termin. Der Termin soll zeitnah erfolgen, damit sich die Durchsetzung von Rechtsansprüchen nicht verzögert.

Zu dem Termin werden die Parteien geladen und haben persönlich zu erscheinen. Die Vertretung einer Partei ist nur möglich, wenn ein Fall der gesetzlichen Vertretung vorliegt bzw. der Vertreter den Sachverhalt des Streits genau kennt und daher zur Aufklärung in der Lage sowie zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Die Parteien können jedoch jeweils einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Eine formelle Beweisaufnahme gibt es im Schlichtungsverfahren nicht. Auf Wunsch der Parteien können aber Zeugen und Sachverständige gehört werden, wenn diese freiwillig erscheinen.

Das Schlichtungsverfahren endet bei Einigung mit einem zu protokollierenden Vergleich. Aus dem Vergleich kann nach Erteilung der durch das zuständige Amtsgericht zu ergänzenden Vollstreckungsklausel unmittelbar vollstreckt werden.  Hält sich der Streitgegner nicht an die Vereinbarung, kann die getroffene Regelung also im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Bleibt das Schlichtungsverfahren erfolglos, stellt die Schiedsstelle darüber eine Bescheinigung aus.

Schiedsstellen in Potsdam - 5 Schiedsstellenbezirke

Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. In Potsdam sind insgesamt 5 Schiedsstellen mit folgenden Zuständigkeiten eingerichtet:

Schiedsstelle Potsdam I – Schiedsmann: Lothar Kühn

Tel.: +49 173 3755023 (Mo und Mi von 18:00 - 20:00 Uhr)

Örtliche Zuständigkeit

Stadtbezirk Nord mit den Stadt- und Ortsteilen: Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube, Golm und Nauener Vorstadt als Stadtteil der Nördlichen Vorstadt

Schiedsstelle Potsdam II – Schiedsmann: Matthias Neumann

Tel.: +49 170 1496901

Örtliche Zuständigkeit

Westliche Vorstadt mit den Stadteilen: Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Wildpark; von der nördlichen Vorstadt die Stadtteile: Jägervorstadt und Berliner Vorstadt sowie von Babelsberg der Stadtteil: Klein Glienicke

Schiedsstelle Potsdam III – Schiedsmann: Karl-Ludwig Böttcher

Tel: +49 33208 21847

Örtliche Zuständigkeit

Stadtbezirk Innenstadt mit den Stadtteilen: Nördliche Innenstadt und Südliche Innenstadt; vom Stadtbezirk Potsdam Süd die Stadtteile: Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Waldstadt I und Waldstadt II, Industriegelände und Forst Potsdam Süd

Schiedsstelle Potsdam IV – Schiedsfrau: Erika Plümecke

Tel: +49 157 585 37 441

Örtliche Zuständigkeit

Von dem Stadtbezirk Babelsberg die Stadteile: Babelsberg Nord, Babelsberg Süd; von dem Stadtbezirk Potsdam Süd der Stadtteil: Schlaatz; der Stadtbezirk Potsdam Südost mit den Stadtteilen: Am Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld

Schiedsstelle Potsdam V – Schiedsfrau: Ulrike Lindner

Tel: +49 176 34434443

Örtliche Zuständigkeit

Von dem Stadtbezirk Nördliche Ortsteile die Ortsteile: Uetz, Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland und Groß Glienicke

Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I – V – Daniela Scherler

Tel: +49 331 233 8345

Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählten und durch die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam bestätigten Schiedspersonen sind unabhängig und unparteiisch. Ihre Aufgabe ist es, einen Interessenausgleich zu finden. Daher erhalten sie ihr Mandat von beiden Parteien. Sie üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ihre Anliegen werden auch per Fax, E-Mail oder per Post in der Stadtverwaltung Potsdam im Fachbereich Recht und Vergabemanagement entgegengenommen und an die zuständige Schiedsperson weitergeleitet:

Postanschrift:

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Recht und Vergabemanagement
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1553
Telefax +49 331 289-1531