Hausnummernzuordnung

Kurzbeschreibung

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Beschreibung

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

  • Hausnummern werden für zu errichtende, neu errichtete und bestehende Anwesen (z.B. bei Umnutzung) zugeordnet.

  • Die Zuordnung kann im Zuge des Bauantragsverfahrens erfolgen.

  • Bei Unklarheiten kann eine bestehende Hausnummer bestätigt oder eine einfache Auskunft erteilt werden.

  • Bereiche unsystematischer Hausnummerierungen werden durch Umnummerierungsverfahren verbessert.

Hausnummern können bequem im Bürgerserviceportal beantragt werden. Eine schriftliche Beantragung ist auch unter den angegebenen Kontaktdaten möglich:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe Geodatenservice
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

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