Beschreibung
- Die zu Liegenschaftsvermessungen befugten Vermessungsstellen (Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam und die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) führen Teilungsvermessungen und Sonderungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzvermessungen sowie sonstige Vermessungen aus, um die Grenz- und Gebäudeverhältnisse an Flurstücken zu ermitteln. Die Veränderungen an den Flurstücken und Gebäuden werden im Liegenschaftskataster dokumentiert (Fortführung).
- Nach Abschluss der Liegenschaftsvermessung reicht die Vermessungsstelle ihre Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Nach Feststellung der Qualitätseignung der eingereichten Vermessungsschriften erfolgt die Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatasters. Danach erhalten die betroffenen Eigentümer und die Erwerber Fortführungsmitteilungen über die übernommenen Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden bzw. Auflassungsschriften bei Grundstücksteilungen.
- Die Vermessungen werden auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Erwerbers bei den oben genannten Vermessungsstellen ausgeführt.
- Mit der Beantragung einer Liegenschaftsvermessung ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters verbunden.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster durch die Vermessungsstelle
- die im Zuge der Liegenschaftsvermessung erzeugten Vermessungsschriften
Gebühren
- 150,00 bis 260,00 Euro - pro Flurstück je nach Bodenwert bei Übernahme von Teilungsvermessungen
- 27% der Gebühr von Einmessung der baulichen Anlage (Bsp. Einfamilienhaus bei einem Wert von 100.000 EURO bis zu 300.000 Euro entspricht 202,50 Euro)
Fristen
- je nach Umfang der eingereichten Vermessung (für die Übernahme von Teilungsvermessungen und Gebäudeeinmessungen zurzeit ca. 2 Monate)
- Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand wird die Geschäftsbuchnummer des Vorgangs mitgeteilt
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgVermG)
Liegenschaftsvermessungsvorschrift (Öffnet in einem neuen Tab) (VVLiegVerm)
Nutzungsartenerlass (Öffnet in einem neuen Tab)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Rödel | Arbeitsgruppenleiter Geodatenfortführung | Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-3184 |