Übernahme von Liegenschaftsvermessungen

Beschreibung

  • Die zu Liegenschaftsvermessungen befugten Vermessungsstellen (Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam und die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) führen Teilungsvermessungen und Sonderungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzvermessungen sowie sonstige Vermessungen aus, um die Grenz- und Gebäudeverhältnisse an Flurstücken zu ermitteln. Die Veränderungen an den Flurstücken und Gebäuden werden im Liegenschaftskataster dokumentiert (Fortführung).
  • Nach Abschluss der Liegenschaftsvermessung reicht die Vermessungsstelle ihre Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Nach Feststellung der Qualitätseignung der eingereichten Vermessungsschriften erfolgt die Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatasters. Danach erhalten die betroffenen Eigentümer und die Erwerber Fortführungsmitteilungen über die übernommenen Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden bzw. Auflassungsschriften bei Grundstücksteilungen.
  • Die Vermessungen werden auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Erwerbers bei den oben genannten Vermessungsstellen ausgeführt.
  • Mit der Beantragung einer Liegenschaftsvermessung ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters verbunden.