Unschädlichkeitszeugnis / Nichtbetroffenheitsbescheinigung

Beschreibung

Das Zeugnis ersetzt die Bewilligung der dinglich Berechtigten an dem im Grundbuch eingetragenen Grundstück zur Löschung des in Abt. II eingetragenen Rechts oder zur Löschung des Rechts auf kleinen Teilflächen, die durch Vermessung gebildet wurden.