Das Zeugnis ersetzt die Bewilligung der dinglich Berechtigten an dem im Grundbuch eingetragenen Grundstück zur Löschung des in Abt. II eingetragenen Rechts oder zur Löschung des Rechts auf kleinen Teilflächen, die durch Vermessung gebildet wurden.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses/Nichtbetroffenheitsbescheinigung muss eigenhändig unterschrieben sein
beglaubigter Grundbuchauszug
Bezeichnung des zu löschenden Rechts
Auszug aus der alten Grundbuchakte
Gebühren
46,60 Euro - Zeitgebühr je angefangene Arbeitshalbstunde
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist vom Rechercheumfang abhängig
Im Zusammenhang mit der Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses werden seitens des Grundbuchamtes (beim Amtsgericht Potsdam) zur Erledigung der Eintragungshemmnisse Bearbeitungsfristen (4 Monate) gesetzt