Beschreibung
Das Zeugnis ersetzt die Bewilligung der dinglich Berechtigten an dem im Grundbuch eingetragenen Grundstück zur Löschung des in Abt. II eingetragenen Rechts oder zur Löschung des Rechts auf kleinen Teilflächen, die durch Vermessung gebildet wurden.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses/Nichtbetroffenheitsbescheinigung muss eigenhändig unterschrieben sein
- beglaubigter Grundbuchauszug
- Bezeichnung des zu löschenden Rechts
- Auszug aus der alten Grundbuchakte
Gebühren
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46,60 Euro - Zeitgebühr je angefangene Arbeitshalbstunde
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist vom Rechercheumfang abhängig
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Im Zusammenhang mit der Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses werden seitens des Grundbuchamtes (beim Amtsgericht Potsdam) zur Erledigung der Eintragungshemmnisse Bearbeitungsfristen (4 Monate) gesetzt
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgAGBGB)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Lorenz | Arbeitsgruppenleiterin Katasterbenutzung | Arbeitsgruppenleiterin | 0331 289-3195 |