Gaststättengewerbe - vorübergehender Betrieb (Gagev)
Erforderliche Unterlagen
- Formular „Gagev“ Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Gebühren
32,00 Euro - Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Weitere Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 BbgGastG die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.