Gaststättengewerbe - vorübergehender Betrieb (Gagev) 

Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Gagev“ Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Gebühren

32,00 Euro - Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 BbgGastG die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.