Beschreibung
Seit dem 07.10.2008 gilt das Brandenburgische Gaststättengesetz.
Es besteht für das Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes eine Anzeigepflicht.
Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus Anlass einer Veranstaltung muss zwei Wochen vor Beginn (Posteingang) mit dem Formular Gagev schriftlich angezeigt werden.
Eine Gewerbemeldung mit dem Formular Gagev ist erforderlich, wenn aus besonderem Anlass vorübergehend
- der Ausschank von alkoholfreien Getränken oder
- der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken und/ oder
- das Verabreichen von Speisen
erfolgen soll.
Ausnahmen:
- Gewerbetreibende, die im Besitz einer gültigen, vor dem 07.10.2008 erteilten Gaststättenerlaubnis sind
- Gewerbetreibende, die nach dem 07.10.2008 einen Gaststättenbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke angezeigt haben
- Gewerbetreibenden, die im Besitz einer Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte oder Reisegewerbekarte für das Verabreichen von zubereiteten Speisen und/oder den Ausschank von alkoholfreien oder den Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken sind
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!
Details
Erforderliche Unterlagen
- Formular „Gagev“ Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Gebühren
32,00 Euro - Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Gaststättengesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgGastG)
Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWEGebO)
Weiterführende Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 BbgGastG die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Kubitza | erlaubnispflichtiges Gewerbe (F - J) | komm. Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-1696 |
Frau Kompart | erlaubnispflichtiges Gewerbe (K - M) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (K-M), Sportwetten | 0331 289-1689 |
Herr Rosenfeld | erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Tänzler | erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | 0331 289-1699 |
Frau Wallow | erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |