Beschreibung
Für die Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes von Geldspielautomaten sind eine Antragstellung und der Besitz der Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielautomaten erforderlich.
Die örtlichen Voraussetzungen des Aufstellortes werden geprüft.
Die Beantragung zur Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes für Geldspielautomaten muss auf einem Formblatt erfolgen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Aufstellerlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister
- Grundriss des Aufstellobjektes mit Kennzeichnung der Geldspielgeräte
- Bescheinigte Gewerbeanzeige von der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung
Gebühren
100,00 Euro - Aufstellung in einer Gaststätte (Gebühr pro Ort)
150,00 Euro - Aufstellung in einer Spielhalle (Gebühr pro Ort)
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Spielgerät ohne die nach § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO erforderliche Bestätigung der zuständigen Behörde aufstellt.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Kubitza | erlaubnispflichtiges Gewerbe (F - J) | komm. Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-1696 |
Frau Kompart | erlaubnispflichtiges Gewerbe (K - M) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (K-M), Sportwetten | 0331 289-1689 |
Herr Rosenfeld | erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Tänzler | erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | 0331 289-1699 |
Frau Wallow | erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |